Bleaching Wer wünscht sich keinstrahlend weißes Gebiss? Schon in der Antike war das ein Abbild für Schönheit, Gesundheit und Vitalität.
Zahnverfärbungen stellen eine erhebliche Störung der Ästhetik und mitunter auch des Wohlbefindens dar. Das Zähneputzen alleine entfernt sie in der Regel nicht. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann das Aussehen der Zähne deutlich verbessern.
Durch Bleaching (Bleichen) können starke Verfärbungen der Zähne auf eine schonende Art optisch beseitigt werden.
Die erste Behandlungen führen wir in unserer Praxis durch (Office-Bleaching). Wir stellen eine individuell an Ihre Zähne angepasste flexible Kunststoffschiene her, die als Träger für das Bleichmittel dient. Schon nach einer Stunde kann eine deutliche Aufhellung erkennbar sein. Je nach Grad der Verfärbung muss die Behandlung mehrmals wiederholt werden. Nachdem Sie mit dem Verfahren vertraut sind, können Sie bei Bedarf die Behandlung auch selbst als Home-Bleaching durchführen. Am Ende jeder Bleaching Sitzung werden die Zähne nochmals mit einem Fluorid Gel zusätzlich behandelt. Bleaching kann sich oft als zahnmedizinisch hilfreich und sogar notwendig erweisen, zum Beispiel im Rahmen einer umfassenden Zahnsanierung. Wenn Bleaching lediglich der erwünschten Zahnaufhellung dient, wird Bleaching als "kosmetische Leistung" bewertet und der Rechnungsbetrag ist unter Umstände umsatzsteuerpflichtig.
Die erste Behandlungen führen wir in unserer Praxis durch (Office-Bleaching). Wir stellen eine individuell an Ihre Zähne angepasste flexible Kunststoffschiene her, die als Träger für das Bleichmittel dient. Schon nach einer Stunde kann eine deutliche Aufhellung erkennbar sein. Je nach Grad der Verfärbung muss die Behandlung mehrmals wiederholt werden. Nachdem Sie mit dem Verfahren vertraut sind, können Sie bei Bedarf die Behandlung auch selbst als Home-Bleaching durchführen. Am Ende jeder Bleaching Sitzung werden die Zähne nochmals mit einem Fluorid Gel zusätzlich behandelt.
Bleaching kann sich oft als zahnmedizinisch hilfreich und sogar notwendig erweisen, zum Beispiel im Rahmen einer umfassenden Zahnsanierung.
Wenn Bleaching lediglich der erwünschten Zahnaufhellung dient, wird Bleaching als "kosmetische Leistung" bewertet und der Rechnungsbetrag ist unter Umstände umsatzsteuerpflichtig.